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Welche Nachweise sind für die Aufnahme des Fachspezifikums zu erbringen?

Seit 2025 sind für die Aufnahme ein Reifeprüfungszeugnis sowie ein Propädeutikumsdiplom erforderlich. Darüber hinaus ist der Besuch eines ÖAGP Kennenlernseminars verpflichtend vorgesehen.

Das nächste Kennenlernseminar findet voraussichtlich im Frühjahr 2027 satt.

Das Aufnahmeverfahren kann erst mit abgeschlossenem Propädeutikum und einem absolvierten ÖAGP Kennenlernseminars eingeleitet werden. 

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und positiv beurteilt sind, kann ein Aufnahmegespräch vereinbart werden.

Ein Aufnahmegespräch kann erst nach Vorliegen folgender Unterlagen im Büro der ÖAGP vereinbart werden: Reifeprüfungszeugnis, Nachweis über den Abschluss des Propädeutikums, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde. 

Das Aufnahmegespräch findet bei zwei Lehrtherapeut:innen statt, dauert ca. 3 Stunden und kostet lt. Tarifordnung 2025 375,- €

Der Einstieg in die Ausbildungsgruppen kann entweder zu Jahresbeginn (Februar) oder in der zweiten Jahreshälfte (September) erfolgen. Die Ausbildung kann ungeachtet der Aufnahme in die Ausbildungsgruppe jederzeit begonnen werden.

Ausbildungsgruppenseminare und dreitägige Seminare finden in der Regel in Seminarhotels außerhalb von Wien (derzeit in Aflenz, St. Jakob im Walde und Kirchschlag in der Buckligen Welt) statt.

Ein- bis zweitägige Gruppenlehrsupervisionen und Theorieseminare finden auch in Wien statt.

Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Seminarprogramm.

Laut Tarifordnung, gültig ab 01.01.2025 kostet die Ausbildung insgesamt zirka € 33.451,-. Darin sind ausschließlich Seminargebühren erfasst. Die Kosten der Mitgliedschaft in der ÖAGP und GTA sowie die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung in Seminarhotels sind nicht inkludiert.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungskosten alle zwei Jahre dem aktuellen Verbraucherindex angepasst werden. Eine leichte Preissteigerung ist im Laufe der Ausbildung daher mitzuberücksichtigen.

Das Fachspezifikum ist individuell planbar. Die Mindestdauer umfasst vier Jahre.