Ausbildungsordnung

(Fassung 04.10.2018 der dem Anerkennungsbescheid des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom 25.1.1994 zugrunde liegenden Ausbildungsordnung)

1. ZIEL DER AUSBILDUNG

Das Ziel der fachspezifischen Ausbildung der ÖAGP in Gestalttheoretischer Psychotherapie ist es, Ausbildungsteilnehmer/innen, die die geforderte psychotherapeutische Vorbildung und persönliche Reife mitbringen, in einer mehrjährigen theoretischen und praktischen Ausbildung zu befähigen, in psychotherapeutischer Einzel- und Gruppenarbeit auf gestalttheoretisch-psychotherapeutischer Grundlage Menschen mit psychosozialen oder psychosomatischen Leiden oder Verhaltensstörungen in ihrer Gesundung, Reifung und Entwicklung verantwortlich, reflektiert und angemessen zu unterstützen.

die gesamte Ausbildungsordnung als pdf zum Downloaden